Gewerbekunden
Gewerbekunden & Gewerbenachlass
Die Anforderungen an Neuwagen spielen für Firmenkunden eine wichtige Rolle. Deutsche Neuwagen mit voller Herstellergarantie sind für Firmen eine gut kalkulierbare Größe in den laufenden Kosten.
Geschäfts- und Gewerbekunden spielen für den deutschen Automarkt eine immer größere Rolle, was sich in aktuellen Zulassungsstatistiken zeigt.
Nur noch etwas mehr als ein Drittel aller Neuwagen-Anmeldungen gehen auf private Halter zurück.
Um den Nachlass für Gewerbetreibende zu erzielen, benötigen die kooperierenden Vertragshändler eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges.
Voraussetzung ist dabei, dass das Gewerbe ein Hauptgewerbe ist und somit die Haupteinnahmequelle darstellt. Wenige Hersteller akzeptieren auch ein Nebengewerbe. Diese Einzelfälle prüfen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Viele Berufsgruppen benötigen keine Gewerbeanmeldung, sind aber selbständig und zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Dies gilt beispielsweise für Anwälte, Architekten oder Ärzte mit eigener Praxis. In diesen Fällen benötigen die Markenhändler ein Schreiben des Steuerberaters, aus welchem hervorgeht, dass der Mandant selbständig ist und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei Ärzten genügt in der Regel ein Auszug aus der Ärztekammer.
Falls Ihre Form des Gewerbes hier nicht zu finden ist, kontaktieren Sie uns einfach und wir klären alles Weitere mit dem Vertragshändler.
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