Einige Hersteller belohnen künftige Kunden mit einer Eroberungsprämie, wenn diese sich entschließen einen Markenwechsel vorzunehmen.

In der Regel werden den Neukunden dafür Rabatte in Form einer Euro-Prämie gewährt. Manche Händler räumen für die Eroberung einen weiteren Nachlass in Form von weiteren Prozenten ein.  Die Anforderungen zum Erreichen der Eroberungsprämie können von Hersteller zu Hersteller variieren. Der Käufer des Neuwagens muss nachweisen, dass aktuell ein sogenanntes Fremdfabrikat auf ihn zugelassen ist. Unter Fremdfabrikat versteht man in der Regel Fahrzeuge, die nicht die gleiche Marke haben oder eine Marke aus der gleichen Unternehmensgruppe sind.
So zählen beispielsweise bei Volkswagen die Marken Seat, Skoda und Audi nicht als Fremdmarke. Ebenso zählt bei der Mark Mini BMW nicht als Fremdmarke.

Das Altfahrzeug muss in der Regel mindestens vier Monate auf den Käufer zugelassen sein und darf frühestens ein Monat vor der Auftragserteilung abgemeldet werden.

Als Nachweis reicht hierbei aus, dass eine Kopie des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheins an den kooperierenden Vertragshändler gesendet wird. Der Fahrzeughalter muss dabei nicht verkauft/abgemeldet werden.

Aktuell bieten folgende Hersteller eine Eroberungsprämie an:

BMW, Audi und Mini.

Alles zusammengefasst auf einen Blick:

  • Sie besitzen ein Altfahrzeug, das nicht zu den Konzernmarken des entsprechenden Herstellers gehört. Bei der Audi AG sind dies: VW, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Seat, Skoda und Porsche. Bei der Marke Mini ist die Marke BMW und umgekehrt.
  • Das Altfahrzeug muss mindestens 4 Monate (BMW und Mini) bzw. 6 Monate (Audi)  auf den Käufer zugelassen sein.
  • Das Fahrzeug darf erst 1 Monat vor der Auftragserteilung abgemeldet werden.

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